BV POP Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl
Wir haben den demokratischen Parteien 8 Fragen zur Zukunft von Popularmusik und Popkultur
gestellt. Hier finden Sie alle Antworten ungekürzt:
Popkultur gehört ebenso wie die sogenannte Hochkultur und die Soziokultur zur kulturellen Landschaft Deutschlands. Sie muss in gleichem Umfang gefördert werden. Wie stehen Sie zu dieser Aussage?
„Die Initiative Musik, die deutsche Musik-Fördereinrichtung des Bundes und der Musikwirtschaft, zählt zu ihren Schwerpunkten auch die Förderung der Popkultur. CDU und CSU wollen die Erfolgsgeschichte der Initiative Musik weiter fortschreiben und durch weitere Fördermaßnahmen auch im Bereich der Popkultur Sorge dafür tragen, dass diese Branche einen angemessenen Stellenwert im Vergleich zu anderen Musikzweigen in der kulturellen Landschaft in Deutschland erhält.“
„Zu einer attraktiven Gesellschaft gehört eine vielfältige und lebendige Kunst- und Kulturlandschaft. Wir können in Deutschland stolz sein auf unsere Theater, unsere Orchester, unsere Museen, unsere Festivals und unsere vielfältige Freie Szene. Eine Unterscheidung zwischen Popkultur und Hochkultur ist daher nicht mehr zeitgemäß, schon gar nicht in der Förderung. Vielmehr ist es eine gesamtstaatliche Aufgabe, die notwendigen Mittel bereitzustellen, damit in Deutschland Kunst auf höchstem Niveau entstehen kann und Kultureinrichtungen allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen. Auch die Club- und Musikszene gehört für uns daher zum kulturellen Leben und hat einen Anspruch auf kulturpolitische Unterstützung.“
„Zeitgenössische populäre Musik wie Pop, Rock, Hip-Hop, Trap, House, Indie, Jazz, Punk etc. hat eine herausragende Bedeutung für unsere Gesellschaft. Diese Stile machen einen Großteil der Gegenwartsmusik aus, verändern sich stetig, indem sie neue Musikformen in sich aufnehmen und somit neue Musikstile hervorbringen. Sie sind, ob kommerziell erfolgreich oder nicht, Labore unserer Musikkultur. Somit stehen sie für eine zeitgenössische, lebendige Kunstform, die von der Mehrheit der Bevölkerung rezipiert und von vielen Menschen aktiv praktiziert wird. Sie sind oft der erste Berührungspunkt junger Menschen mit Musikkunst: Sie prägen Lebensgefühle, wirken für Jugendliche identitätsbildend und sind auch für Erwachsene ein wichtiger Identitätsanker. Popkultur hat deshalb eine gesamtstaatliche Bedeutung für unser Land und ist somit auch förderungswürdig – und das auch auf Bundesebene.“
„Wir Freien Demokraten stehen für eine lebendige Kulturszene und die Entfaltung individueller Kreativität. Wir sehen Deutschland als ein Kulturland und wollen die Vielfalt und die Freiheit des Kulturlebens sichern und für alle Menschen in unserem Land zugänglich machen. Dazu gehört für uns die Stärkung der Kulturförderung sowie der kulturellen Bildung. Wir setzen uns auch für eine starke Kultur- und Kreativwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig unseres Landes ein, der von der Coronakrise besonders hart getroffen wurde.“
„Wir stimmen zu. In Deutschland gehört Musikförderung zu den zentralen Aufgaben von Kommunen, die jedoch oftmals einen Fokus auf klassische Musik haben. Zwar wurde die Bundesförderung von zeitgenössischen populären Musikformen in den vergangenen Jahren ausgebaut, aber von einer genreausgeglichenen und vielfältigen Musikförderung kann nicht die Rede sein. So betrug der Etat für Rock, Pop, Hip-Hop, Elektro und Jazz gerade mal 1,22 Prozent – Tendenz sinkend. Damit die Genrevielfalt von Popmusik gegenüber Hoch-subventionierter-Kultur nicht benachteiligt wird, setzt sich DIE LINKE. für eine Erweiterung der Fördermaßnehmen ein.“
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Popmusikförderung ist eine Querschnittsaufgabe, die in verschiedene gesellschaftliche Funktionsbereiche und damit in die Zuständigkeiten verschiedener Ministerien fällt (Wirtschaft, Soziales, Bildung, Arbeit). Welche Bereiche halten Sie dabei für besonders relevant?
„CDU und CSU verstehen die Popmusik als Querschnittsaufgabe. Für die Union ist der Bereich der Nachwuchsförderung und Jugendarbeit besonders wichtig.“
„Kulturpolitik ist vorrangig eine Sache der Länder und Kommunen, in ihrer Hoheit liegt der Großteil all jener Kulturinstitutionen, die das Leben der Menschen vor Ort bestimmen. Aufgabe der Bundeskulturpolitik muss es sein, die Städte und Gemeinden bei diesen Aufgaben zu unterstützen – insbesondere, wenn es um den Erhalt der kulturellen Infrastrukturen und des kulturellen Erbes, die Bedingungen künstlerischen Arbeitens und die Freiheit unserer Gesellschaft geht. Wir wollen den kooperativen Kulturföderalismus mit Leben füllen – nicht mit abstrakten Institutionendebatten, sondern mit konkreter und zugewandter Kooperation im Sinne der Kunst.“
„Unser Ziel ist es, bundespolitische Kultur-Initiativen besser mit den jeweiligen regionalen Gegebenheiten abzustimmen und nach Möglichkeit so eng zu verzahnen, dass Bund, Länder und Kommunen effektiv gemeinsam statt nebeneinander an der Stärkung der Kultur arbeiten. Wir wollen die kulturpolitischen Spitzengespräche zu einem bundesweiten Kulturplenum weiterentwickeln, in dem neben Kommunen, Ländern und Bund (BKM, AA) auch Kulturakteur*innen und -verbände sowie Vertreter*innen der Zivilgesellschaft vertreten sind. Hier soll ein „Zukunftsdialog Kultur“ organisiert werden, in dem Herausforderungen strategisch bearbeitet werden.
Alle genannten Politikbereiche sind von Bedeutung, zwei Themen sind uns GRÜNE aber besonders wichtig: die Unterstützung der Musiker*innen durch eine passende Sozialpolitik sowie die Unterstützung der – gerade in der Coronakrise stark gebeutelten – Veranstaltungswirtschaft. Wir haben deshalb frühzeitig während der Krise einen 10-Punkte-Plan zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft vorgestellt, in dem wir u.a. passgenaue Überbrückungsprogramme für die Veranstaltungsbranche fordern sowie einen Schutzschirm für den Neustart. In unserem Bundestagsantrag „Die Kultur- und Medienbranche krisenfest machen: Soloselbständige besser sozial absichern und vergüten“ vom März 2021 machen wir konkrete Vorschläge zur sozialen Absicherung von Kulturschaffenden, wie Mindesthonorare für Freischaffende, unsere Grüne Bürgerversicherung, eine Garantierente und den leichteren Zugang zu sozialen Sicherungssystemen. Außerdem wollen wir die Künstlersozialkasse stärken und den Bundeszuschuss dauerhaft erhöhen.“
„Wir teilen Ihre Auffassung, dass die Popmusikförderung und die Förderung der Popkultur ein Querschnittsthema darstellen. Eine Priorisierung innerhalb der Relevanz in den einzelnen Resorts ist für uns nicht zielführend, sondern jeweils in den Gebieten kontextabhängig zu behandeln. Wichtig ist, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft klare Ansprechpartner hat und die bestmögliche Unterstützung erhält.
„Kultur, Kommerz und gesellschaftliche Relevanz sind in Popmusik verzahnt. Die wirtschaftliche Bedeutung von Popmusik ist keinesfalls zu unterschätzen. DIE LINKE sieht jedoch die soziale, gesellschaftliche und interkulturelle Dimension von Popmusik in politischen Förderzusammenhängen unterbeleuchtet. Wir wollen diese stärker fokussieren und ihre Potenziale – etwa im Jugendbildungsbereichen – nutzen. Popmusik ist im Alltag von Kindern und Jugendlichen festverankert und Gegenstand interkultureller Vermittlung. Popmusik kann die Beziehung von Individuum und Gesellschaft kann Popmusik mitgestalten, und zur individuellen künstlerischen Entfaltung beitragen. Popmusik gehört auch in die Medienbildung, in der Kinder und Jugendliche lernen Medieninhalten zu produzieren. Daher sollte Popmusikförderung – wie Kulturförderung insgesamt – weniger projektorientiert, sondern nachhaltiger und prozessorientierter gestaltet werden. Die gesellschaftlichen Aspekte von Popkultur können stärker durch eine Popkulturförderung zur Geltung kommen, die mit soziokulturellen Zentren, Musikschulen und partizipativen Initiativen und Bildungseinrichtungen verbunden wird.“
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Wie unterstützen Sie den Ausbau der bundesweiten Strukturen und Netzwerke der Popförderer?
„Die im Jahr 2007 gegründete Initiative Musik verfolgt das Ziel, Bands bzw. Künstler aus dem Popbereich zu fördern. Weiterhin zählt es zu ihren zentralen Aufgaben, die Vernetzung der Musikbranche und die Verbreitung deutscher Musik – auch im Ausland – voranzutreiben. Um diesen Zweck zu erreichen, betreibt die Initiative Musik unterschiedliche Förderprogramme für die pro Jahr mehrere Millionen Euro zur Verfügung stehen.“
„Im Gegensatz zu anderen Teilmärkten der Kultur- und Kreativwirtschaft hat es insbesondere in der Live-, Veranstaltungs- und Clubbranche bisher an Zusammenschlüssen, die mit einer Stimme für die Szene sprechen können, gefehlt. Dieser Nachteil wurde besonders in der Pandemie deutlich. Das Unorganisiertsein der Szene erschwert darüber hinaus die Bedarfe genau zu ermitteln und politische Maßnahmen dahingehend anzusetzen. Auch durch Corona steht in der Branche ein Umbruch bevor, welchen wir begleiten, wenn nicht sogar entgegensteuern müssen. Die Bedeutung regelmäßiger Zustandsbeschreibungen und Evaluationen wird daher für die Bundeskulturpolitik zunehmen. Die SPD hat sich daher im Haushalt 2021 für die Finanzierung einer Clubstudie eingesetzt und die Errichtung der Bundesstiftung Livekultur unterstützt. Es müssen aber auch die Produzenten:innen von Musik, also die Künstler:innen gefördert werden. Mit der „Initiative Musik“ besteht eine zentrale Fördereinrichtung für die deutsche Musikwirtschaft. Sie unterstützt u.a. den musikalischen Nachwuchs aus Deutschland, Musiker:innen mit einem Migrationshintergrund sowie Livemusikclubs. Mit der Gründung des Musikfonds in 2016 haben wir zudem eine Förderlücke im Bereich der zeitgenössischen Musik aller Sparten geschlossen. Darüber hinaus unterstützen wir es, dass die deutsche Popmusikszene einen neuen Preis erhalten soll, der die Vielfalt und Qualität der verschiedenen Genres Populärer Musik auszeichnet. Ein besonderer Schwerpunkt legt die SPD auf der Stärkung des Musikstandortes Deutschland. Für die drei herausragenden Festivals „Reeperbahn“ (Hamburg), „c/o pop“ (Köln) und Pop-Kultur (Berlin) konnten wir die finanziellen Mittel aufstocken. Auf diesen Festivals können sich deutsche Kreativakteur*innen in weltweiten Märkten positionieren.“
Wir GRÜNE wollen prüfen, ob ein regelmäßiges Treffen der sich in der Förderung der zeitgenössischen Popkultur engagierenden Initiativen und Verbände auf Landes- und Bundesebene gefördert werden könnte, sodass ein Netzwerk entstehen kann, um Informationen und Best-Practice-Beispiele auszutauschen und die jeweiligen Programme auf positive Synergieeffekte hin zu prüfen.
„Ihre Frage geht für uns in zwei Richtungen. Zum einen setzen wir uns dafür ein, Kultur als Staatsziel im Grundgesetz durch Aufnahme des Artikels 20b mit dem Satz „Der Staat schützt und fördert Kultur“ festzuschreiben, denn das wäre ein starkes Zeichen für die Bedeutung der Kultur in Deutschland als Teil unseres gemeinsamen europäischen Kulturraums. Wir betrachten dies als eine Werte-Entscheidung, denn es geht um den Schutz geistig-kreativer Arbeit als Lebensgrundlage vieler tausend Bürgerinnen und Bürger.Außerdem setzen wir uns für eine Erhöhung des Bundeshaushalts für die nationale und internationale Kulturförderung ein. Wir Freien Demokraten sehen die Kulturförderung nicht als eine Subvention, sondern eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Für eine freie Entwicklung brauchen die Künste Förderung, weil sich gerade das Neue und Originelle oft jenseits der selbsttragenden Vermarktung findet. Wir wollen einen Anstieg der institutionellen Förderung zur Stärkung der Institutionen in ihrer Unabhängigkeit. Damit wird Deutschland seiner Rolle als Kulturnation gerecht.“
„Wir unterstützen den Ausbau der bundesweiten Strukturen und Netzwerke der Popförderer, indem wir Bundes- und Popkulturförderung nachhaltiger, prozesshafter, unbürokratischer und weniger projektorientiert gestalten. Es braucht beständige Strukturen, damit nachhaltige Netzwerke aufgebaut werden können. Zudem sollte die Kommunikation bei einer Fördereinrichtung bedacht werden.“
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Wir begrüßen ausdrücklich die Verlängerung des Programms Kultur.Macht.Stark im Bereich der Kulturellen Bildung. Als Schwierigkeit erweist sich nach wie vor das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern. Sind Sie der Meinung, dass der Bund auch Bildungsmaßnahmen in den Ländern finanzieren sollte?
„Für Bildung, auch für kulturelle Bildung, sind die Länder zuständig und das soll auch so bleiben. Daher erstreckt sich das vom unionsgeführten Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aufgelegte Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ auf außerschulische kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, die dazu wenig Zugang haben. Wir planen daher eine dritte Förderphase von 2023 bis 2027.“
„Die SPD will mehr Kooperationen von Bund und Ländern bei der Bildungsfinanzierung und Impulse für gemeinsame Projekte setzen. Dabei ist es uns ein besonderes Anliegen eine neue Verantwortungskultur zwischen Bund, Ländern, Kommunen und auch den unterschiedlichen Ressorts auf den jeweiligen Ebenen zu schaffen. Es gilt Zuständigkeiten aus unserer Sicht klarer erkennbar zu machen, um auch im Sinne eines integrativen Bildungsverständnisses schneller zu Lösungen zu kommen.“
„Wir GRÜNE wollen kulturelle Bildung als wichtige Säule einer ganzheitlichen Bildung stärken und dabei sicherstellen, dass insbesondere auch Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und ländlichen Räumen besser erreicht werden. Das Kooperationsverbot erschwert die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in vielen Bereichen. Wir wollen, dass Bund, Länder und Kommunen hochwertige Bildungsangebote und gerechte Chancen als starke Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam sicherstellen. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, das überall und für alle gute Ausgangsbedingungen für eine gebührenfreie, zukunftsgerichtete und inklusive Bildung sichert und unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Aufenthaltstitel oder Behinderungen gleiche und gerechte Chancen garantiert. Dafür braucht es einerseits eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Länder, andererseits wollen wir die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen verfassungsrechtlich absichern.“
„Nicht zuletzt in der Corona-Krise zeigt sich endgültig, dass der Bildungsföderalismus überfordert ist. Wir Freie Demokraten setzten uns schon lange für eine zukunftsfähige Modernisierung des Bildungsföderalismus ein. Nicht zuletzt, weil wir darin einen Garanten für mehr Chancengerechtigkeit sehen. Denn nur mit bester Bildung kann jede und jeder Einzelne ihre und seine Lebenschancen entfalten, unabhängig von Elternhaus und Wohnort. Es braucht ein Kooperationsgebot von Bund und Ländern in der Bildung. So können Bund und Länder in gemeinsamer Verantwortung für die Sicherstellung der Qualität, die Leistungsfähigkeit und die Weiterentwicklung des Bildungswesens wirken. Dies kommt auch der Kultur zugute.“
„Ja, wir wollen, dass Bund, Länder und Kommunen in der Bildung zusammenarbeiten können. Durch das Kooperationsverbot ist das nur eingeschränkt möglich. Deshalb wollen wir das Verbot komplett aufheben und Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern, damit für alle Kinder und Jugendlichen Bildungsgerechtigkeit hergestellt werden kann. Ähnlich wie zwischen Breitensport und Spitzensport ein wechselseitiges Verhältnis besteht, existieren auch zwischen populärer Musik in ihrer Breite und der sogenannte „Spitze“ Synergien, oder auch Undergroundmusik zum Mainstream. Neben gegenseitigen kreativen Impulsen dient die breite der Musik auch zur Förderung von Nachwuchs.“
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Der Zugang zum Sozialversicherungssystem ist für Soloselbstständige schwer. Dieser Zugang muss z.B. über die Künstlersozialkasse vereinfacht werden. Wie stehen Sie dazu?
„Die Künstlersozialversicherung leistet einen unverzichtbaren Beitrag, um Künstlerinnen und Künstler sozial abzusichern. Kultureinrichtungen und kulturwirtschaftliche Betriebe müssen eine prozentuale Abgabe auf an Künstlerinnen und Künstler gezahlte Honorare an die Künstlersozialkasse (KSK) zahlen. Deren Einnahmen bleiben seit Beginn der Pandemie aus, weshalb diese auch weniger in die KSK einzahlen. Um diese fehlenden Einnahmen auszugleichen haben wir beschlossen, dass die Künstlersozialkasse im Jahr 2022 zur finanziellen Stabilisierung der Künstlersozialabgabe eine weitere Erhöhung des Bundeszuschusses um 84,5 Millionen Euro erhalten soll.“
Ganz generell gilt: Die soziale Absicherung von Künstlern ist uns wichtig. Wir werden deshalb die Künstlersozialversicherung stärken und Künstler und Kreative besser absichern, indem wir den Schutz in der gesetzlichen Kranken – und Pflegeversicherung bei selbstständiger nicht künstlerischer Nebentätigkeit dauerhaft ausbauen. Zudem werden wir prüfen, wie die Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte in der Kulturbranche weiterentwickelt werden kann.“
Wir werden die Absicherung in der Künstlersozialversicherung ebenso wie in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung verbessern. Im Vordergrund steht bei der Künstlersozialversicherung eine Absenkung des notwendigen Mindesteinkommens und die Prüfung des Zugangs für weitere Berufsgruppen.
Wir werden den Zugang zur freiwilligen Weiterversicherung in der Abeitslosenversicherung verbessern und mehr Sicherheit im Bedarfsfall schaffen. Wir werden Solo-Selbständige besser absichern, deren Geschäftsmodell sie grundsätzlich trägt, wo jedoch unvorhersehbare erhebliche Einnahmeausfälle zu Notlagen führt. Mit einem Sicherungsgeld schaffen wir ein neues und freiwilliges Angebot für eine solidarische Absicherung in Notlagen, die über branchen- und saisonübliche Schwankungen hinausgehen. Das Sicherungsgeld soll mit Leistungen der Arbeitslosenversicherung vergleichbar sein und durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt werden. Das durch Beiträge der Selbständigen finanzierte Sicherungsgeld hat dabei Vorrang vor Leistungen der Grundsicherung.
Solidarität in der Alterssicherung bedeutet für uns zudem, dass auch die Selbstständigen, Beamt*innen, freien Berufe und Mandatsträger*innen der gesetzlichen Rentenversicherung angehören. Es ist an der Zeit, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung aufzunehmen und die Sondersysteme auf lange Sicht zu überwinden.“
„Die Künstlersozialkasse ist eine gute und wichtige Institution. Eine Übertragung oder Öffnung der Künstlersozialkasse für alle Selbstständigen halten wir jedoch nicht für sachgerecht. Wir GRÜNE wollen es Selbstständigen einfacher machen, sich in den gesetzlichen Sozialversicherungen absichern zu können. Nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige wollen wir in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. In der Arbeitslosenversicherung wollen wir die Beitrittshürden für Selbstständige verringern und es ihnen einfacher machen, sich zu versichern. Dazu gehört, dass wir unterschiedliche Wahltarife mit unterschiedlichen Sicherungsniveaus für Selbstständige einführen wollen, aus denen diese wählen können.“
„Wir Freie Demokraten sprechen uns für eine Reform der Künstlersozialversicherung aus, die das bestehende Sicherungsniveau in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet, aber vermeidet, dass für künstlerische Leistungen in Zukunft Beiträge gezahlt werden, wenn die Erbringer der Leistung gar nicht Mitglied der Künstlersozialversicherung sind. Die Künstlersozialversicherung ist eine der tragenden Säulen der sozialen Absicherung vieler Kreativer. Wir wollen die Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern verstetigen beziehungsweise bei Bedarf evaluieren und anpassen; auch mit Blick auf die von uns geforderten modernen Regeln für Selbstständige insgesamt.“
Wir wollen die KSK stärken, indem wir sie für weitere Berufsgruppen öffnen und die Verdienstobergrenze für „nicht-künstlerische oder publizistische“ Tätigkeiten dauerhaft anheben. Um einen niedrigen KSKAbgabesatz zu stabilisieren, wollen wir darüber hinaus den Bundeszuschuss auf mind. 25 Prozent erhöhen.
Wir unterstützen ebenfalls das Vorhaben, das tatsächliche Einkommen zur Beitragsberechnung heranzuziehen. Darüber hinaus fordert die LINKE ein grundsätzliches Umdenken in Bezug auf unsere Sozialsysteme. In diesem Sinne wollen wir, dass freiberufliche Kulturschaffende und Soloselbständige zu akzeptablen Bedingungen Zugang zu den Zweigen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Erwerbstätigen, die bislang von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen sind, in diese einbezogen. Beiträge und Leistungen richten sich dabei nach dem tatsächlichen Einkommen. Eine finanzielle Überbelastung durch die Beiträge ist selbstredend zu vermeiden. Mit unserer solidarischen Mindestrente von 1.200 Euro sollen all jene würdevoll leben können, die trotz der Reformmaßnahmen in der Rente ein zu niedriges Alterseinkommen haben.
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Werden sie sich dafür einsetzen, Musikclubs und Livemusikspielstätten als künftig in der Baunutzungsverordnung als kulturelle Einrichtungen und nicht wie bisher als Vergnügungsstätten zu klassifizieren?
CDU und CSU wollen, dass die Baunutzungsverordnung dahingehend angepasst werden soll, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden. Wir begrüßen daher, dass sich das CSU-geführte Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dieses Themas angenommen und dafür eingesetzt hat, dass eine Arbeitsgruppe auf Ebene der für den Vollzug des Bauplanungsrechts zuständigen Länder unter Mitwirkung des Bundes gebildet worden ist, die Vollzugshinweise für die Verbesserung der bauplanungsrechtlichen Situation von Clubs erstellen soll. Die Arbeitsgruppe hatte im Mai 2021 ihre Arbeit aufgenommen.
„Im Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag mit einem Entschließungsantrag Musikclubs zu Kulturstätten erklärt. Mit einer Anpassung der Baunutzungsverordnung sollen Clubs und Livespielstätten mit einem nachweisbaren kulturellen Bezug mit Theatern, Opern, Museen und Konzerthäusern als Anlagen kultureller Zwecke gleichgestellt werden. Hierfür hat sich die SPD-Fraktion in einem fraktionsübergreifenden Verfahren gegen die Bedenken von CDU und CSU besonders stark gemacht. Baurechtlich erhalten Clubs und Musikspielstätten bis heute kaum Anerkennung. Die Bedeutung dieser Orte als kulturelle Freiräume, als Nährboden für Innovation und ihre Anziehungskraft für Menschen weit über die Region hinaus, ist immer noch in Teilen der Bevölkerung unumstritten. In der Baunutzungsverordnung werden Clubs jedoch gemeinsam mit Spielhallen, Wettbüros, Sex-Kinos und Bordellen als Vergnügungsstätten eingestuft. Das bedeutet aus stadtplanerischer Sicht, dass Clubs ausschließlich in Misch- und Kerngebieten, in urbanen Gebieten nur ausnahmsweise und in Wohngebieten nicht zulässig sind. Ob in den Städten oder auf dem Land, Clubs und Livebühnen gehören zu unserer Kulturlandschaft. Wir GRÜNE wollen den Clubs und kleinen Livespielstätten die Wertschätzung zu Teil werden lassen, die sie verdienen, und sie als Kulturorte anerkennen. In unserem Bundestagsantrag „Clubkultur erhalten – Clubs als Kulturorte anerkennen“, den wir bereits im November 2019 eingebracht haben, fordern wir unter anderem, dass in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) klargestellt wird, dass Clubs und Livemusikspielstätten Anlagen für kulturelle Zwecke sind und sie somit als Kultureinrichtungen definiert werden und damit rechtlich Opern- und Theaterhäusern sowie Programmkinos gleichzustellen sind.“
Die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hat sich in der 19. Wahlperiode für weitreichende Reformen, Änderungen und Unterstützung für die Clubszene in Deutschland eingesetzt (vgl. „Die Blackbox Clubszene – Kreativ und wirtschaftlich“ BT-Drs.-19/16833). Wir setzen uns dafür ein, dass die Baunutzungsverordnung dahingehend geändert wird, dass Clubs und sonstige Kulturorte dieser Art in die Kategorie der „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ neu eingeordnet werden. Die Clubszene ist ein Teil der Baukultur und die elektronische Tanzmusik ein Teil der Musikkultur. Elektronische Tanzmusik ist mehr als ein Lebensgefühl und gehört längst zu unserer jüngeren Zeitgeschichte. Die Bundesregierung muss stabile Rahmenbedingungen für Unternehmer und Künstler schaffen, um dem Clubsterben Einhalt zu gebieten. Das umfasst die Unterstützung der selbstständigen Unternehmer und Angestellten im Hintergrund, die Würdigung der baukulturellen Leistungen der Clubs und die Wertschätzung der liberalen Weltanschauung und der international verbindenden Kultur der Szene. Die Akteure der Clubkultur sind Teil der deutschen und internationalen Kreativwirtschaft. Sie sind innovativ, bieten Menschen Rückzugsorte und Entwicklungsräume, stärken den Tourismus und sind ein wichtiger und eigenständiger kultureller Teil dieses Landes. Um auch weiterhin ein Aushängeschild für Deutschland bleiben zu können, benötigt die Clubszene – so wie viele andere Wirtschaftsbereiche in Deutschland auch – Raum, sich entfalten zu können. Dazu gehört eine möglichst geringe bürokratische und steuerliche Belastung. Die Clubs und sonstige ähnliche Kulturorte dieser Art müssen in Zukunft als „Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke“ betrachtet werden. Mit einer entsprechenden Änderung der Baunutzungsverordnung können die Kommunen die Clubs und Clubszene einfacher in die bestehenden Quartiere integrieren. Die elektronische Tanzmusik ist und war ein treibender und verbindender Faktor dieser Clubszene. Die Bemühungen der Szene, die elektronische Tanzmusik als immaterielles Weltkulturerbe anerkennen zu lassen, müssen unterstützt werden.
Im Mai 2021 erklärte der Bundestag, dass Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellem Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten, sondern als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert werden sollen. Mit dieser Erklärung ist nun die Bundesregierung aufgefordert, die Baunutzungsverordnung entsprechend anzupassen. Dieser erste wichtige Schritt geht maßgeblich auf das Parlamentarische Forum zurück, dessen Initiatorin Caren Lay (DIE LINKE) und ihre Fraktion setzen sich auf diversen Ebenen für den Schutz von Clubs und Livespielstätten vor Verdrängung im urbanen Raum ein (vgl. https://dserver.bundestag.de/btd/19/141/1914156.pdf).
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Nachwuchsförderung schafft die Grundlage für die Musikwirtschaft bundesweit. Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse muss Nachwuchsförderung flächendeckend etabliert werden. Die aktuellen Fördermechanismen decken diesen Bereich nicht ab. Wie wollen Sie das ändern?
Kultur stiftet Identität, Gemeinschaft und Zusammenhalt. Kulturelle Bildung und eine lebendige kulturelle Infrastruktur gehören als Teil der Daseinsvorsorge in den Alltag aller Bürgerinnen und Bürger. Die Möglichkeit, Kunst und Kultur zu erleben, ist eine entscheidende Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Daher werden wir das Infrastrukturprogramm der Initiative Musik, das auch die Nachwuchsförderung umfasst, konsequent weiterführen.
Zu einer gelungen Nachwuchsförderung gehört, dass Kulturangebote durchlässiger werden, um bei den jungen und ganz jungen Menschen Neugier und Begeisterung zu wecken. Sozialdemokratische Kulturpolitik erhebt den Anspruch, allen Bürger*innen den Zugang zu Kunst und Kultur, unabhängig von Herkunft, Bildung, sozialer Lage und finanziellen Mitteln zu ermöglichen. Ein möglichst flächendeckendes Kulturangebot, egal ob in Stand oder Land und offen für alle ist das Ziel unserer Politik. Wir werden uns mit Nachdruck darum kümmern, dass sich die Kultureinrichtungen weiter öffnen können und Bemühungen um ein diversitätsorientiertes Audience Development stärken. Wir werden Barrieren senken – auch materielle Barrieren. Wir werden Programme auflegen, mit denen kulturelle Freiräume sowohl in den Städten als auch in den ländlichen Räumen gesichert und entwickelt werden können.
Popmusik muss wie andere Kulturformen gefördert werden (siehe Antwort auf Frage 1). Diese Förderung muss auch Nachwuchsförderung enthalten. Für den Nachwuchs sind aber auch Proberäume von großer Bedeutung. Diese sind allerdings knapp, nicht nur in den Städten, sondern auch in ländlichen Regionen. Hier könnte ein Förderprogramm für den Auf- und Ausbau von Proberäumen, insbesondere in ländlichen Regionen, eine sinnvolle Maßnahme sein.
Wie bereits zu einer Frage zuvor beschrieben, wollen wir Freien Demokraten uns für eine nachhaltige Stärkung innerhalb der Kulturförderung einsetzen. Die kulturelle Bildung und die Förderung des Nachwuchses sind für uns ein elementarer Bestandteil innerhalb der Stärkung der deutschen Kulturlandschaft.
Bestehende Programme, Verbände und Initiativen müssen vermehrt darin unterstützt werden, auch im ländlichen Regionen Nachwuchsförderung zu ermöglichen. Nachwuchsförderung soll jedoch auch an den Schnittstellen von Popmusikförderung und Jugendarbeit, sozikulturellen Zentren und Quartiersmanagementarbeit erfolgen.
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Aufgrund der Corona Pandemie werden die öffentlichen Haushalte in den nächsten Jahren stark belastet werden. Wie wollen Sie sicherstellen, dass im Kulturbereich keine Mittel gekürzt, sondern ein dringend benötigter Aufwuchs stattfindet?
„Die Union hat sich dafür eingesetzt, dass die Kultur, die in der Zuständigkeit der Länder liegt, im Zuge der Corona-Pandemie ein eigenes Hilfspaket bekommen hat: Das Programm NEUSTART KULTUR. Nach dem am 23. Juni 2021 verabschiedeten Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 stehen für Kultur und Medien insgesamt 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Mitteln aus NEUSTART KULTUR und dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro erreicht der Kulturetat der Bundesregierung ein bisher ungekanntes Niveau. Als dritter wichtiger Schutzschirm für die Kultur dient die Überbrückungshilfe III. Demnach können Solo-Selbständige, unständig beschäftigte und kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten nun bis zu 12.000 Euro erhalten.
Wir halten Wort: CDU und CSU stehen auch künftig an der Seite der Kulturschaffenden und werden sich dafür einsetzen, dass Kulturförderung in Deutschland ein zentrales Element unserer Politik bleibt.
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Kultur hart getroffen. Künstler*innen und Kreative sind in ihren Arbeitsmöglichkeiten teilweise extrem eingeschränkt. Dem Publikum sind etliche Kulturorte nach wie vor verschlossen. Der gesellschaftliche Verlust ist enorm – wir stehen politisch in der Verantwortung, ihn abzufedern und den Neustart des kulturellen Lebens im Land zu fördern. Das hat nicht nur eine materielle Dimension. Kunst und Kultur sind weit mehr als Freizeitangebote – sie sind konkrete Aufklärung in einer modernen Gesellschaft.
Kulturpolitik muss in den kommenden Jahren tiefgreifende Veränderungsprozesse gestalten. Wir müssen es auch angesichts der Corona-Krise schaffen, sowohl die bestehenden und reichhaltigen kulturellen Infrastrukturen aufrechtzuerhalten als auch die Produktion künstlerischer und kultureller Inhalte zu ermöglichen.“
„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, auf welch dünnem Eis der Kulturbetrieb steht. Von einem Tag auf den anderen gerieten Künstler*innen, Kreative und Kultureinrichtungen in existenzielle Nöte. Neben einer angemessenen Vergütung und sozialen Absicherung der Kulturschaffenden brauchen wir deshalb eine nachhaltige (Wiederaufbau-)Strategie, mit der die Kommunalfinanzen als wichtige Grundlage für die kulturelle Infrastruktur gestärkt werden. Außerdem setzen wir GRÜNE uns für ein Staatsziel Kultur ein: Dieses hätte zwar vor allem symbolische Bedeutung, kann für die Kommunen aber auch eine wichtige Argumentationsgrundlage sein, wenn es um die Verteilung von Mitteln an kulturelle Einrichtungen geht.
Die Kreativwirtschaft war und ist eine Hauptleidtragene der Corona-Pandemie. Dessen sind wir Freie Demokraten uns bewusst. Daher wollen wir die Förderung für Selbstständige in der Kultur- und Kreativwirtschaft stärken. Wir setzen uns für eine starke Kultur- und Kreativwirtschaft als wichtigen Wirtschaftszweig in Deutschland ein. Wir wollen Förderprogramme auch für kleinere Unternehmen und Solo-Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft öffnen. Förderanträge wollen wir vereinfachen. Auch Online-Formate wie Livestreams sind Teil einer lebendigen Kreativbranche. Daher wollen wir Online-Livestreams von der Rundfunklizenzpflicht befreien.Außerdem wollen wir, wie bereits erwähnt, die Kulturförderung nachhaltig stärken indem wir uns für eine Erhöhung des Bundeshaushalts für die nationale und internationale Kulturförderung einsetzen. Kulturförderung ist für uns ein zentraler Punkt, denn Deutschland war und ist eine diverse Kulturnation mit Strahlkraft.
„Kultur liegt vorrangig im Aufgabenbereich der Länder und Kommunen. Bereits vielerorts stattfindende Kürzungen im Kulturbereich auf kommunaler und Länderebene sind Vorboten von Verteilungskämpfen, die mit der veränderten Haushaltslage nach der Coronakrise anstehen. Die Coronakrise konfrontiert die Länder und Kommunen mit erheblichen finanziellen Problemen, die sie nicht aus eigener Kraft lösen können. Vor diesem Hintergrund fordert DIE LINKE u. a. eine Vermögensteuer sowie eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der Krisenkosten und zur Finanzierung von dauerhaften Förderprogrammen. Kommunale Verschuldung und Sparzwang würden Kultur – als sogenannte freiwillige Aufgabe – nicht nur zuerst treffen, sondern auch die finanzielle Krise weiter verschärfen. Deshalb muss Kultur zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen werden.“